Praxis für Psychotherapie und Entspannung Dagmar Luther Heilpraktikerin eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie

Praxis

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Organisatorisches
  • Kontakt

    Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu mir auf. In einem anschließenden ersten Telefontermin, können Sie mir kurz Ihr Anliegen schildern, Sie haben die Möglichkeit mir Fragen zu stellen und hören schon einmal meine Stimme. Das ist für unsere anschließende Zusammenarbeit ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Damit Sie sich vorbereiten können, erfahren Sie vorab, was mich in unserem ersten Termin interessieren wird. Und wir können dann einen ersten Termin für die weitere Zusammenarbeit planen.

  • Erster Termin

    In unserem ersten Termin sind noch einige Formalien zu erledigen, so dass dieser statt der üblichen 60 Minuten, 15 Minuten länger dauern wird. Wir besprechen Ihr Anliegen, nach einer Anamnese unterhalten wir uns über die Art der weiteren Zusammenarbeit, die am Besten zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt. Je nach Thema kann auch sofort mit der lösungsorientierten Arbeit begonnen werden. Wenn Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen, vereinbaren Sie weitere Termine.

  • Termine

    Termine finden nach Vereinbarung statt. Notfalltermine sind auch kurzfristig möglich. Für Berufstätige stehen reservierte Abend- und Wochenendtermine zur Verfügung. Im Bedarfsfall sind auch Hausbesuche möglich, wenn Sie nicht zu mir in die Praxis kommen können.

  • Absage von Terminen

    Falls Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

  • Kosten

    Eine Sitzung dauert mindestens 60 Min und ist 96,- Euro wert. Einige Interventionen erfordern 90-Minuten-Sitzungen, ebenso Familien- und Paarberatung. Das Honorar können Sie direkt vor Ort in bar zahlen oder nach Rechnungstellung überweisen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Bezug von Bürgergeld oder bei sich noch in der Ausbildung befindlichen Personen, ist ein reduziertes Honorar möglich. Sprechen Sie mich hierzu bitte an.

  • Abrechnung mit Krankenkassen

    Die Behandlungskosten können nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Allerdings beteiligen sich einige private Kranken- und Krankenzusatzversicherungen an den Behandlungskosten. Da dies von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich geregelt ist, setzen Sie sich bitte persönlich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.